Artikel 1 - EINLEITUNG: Die nachstehend niedergeschriebenen allgemeinen Bedingungen gelten als dem Kunden bekannt und werden vorbehaltlos akzeptiert. Keine besondere Bedingung hat Vorrang vor den allgemeinen Bedingungen, es sei denn, sie wird von ALTUMIS ausdrücklich schriftlich anerkannt. Die Tatsache, dass ALTUMIS zu einem bestimmten Zeitpunkt von einer dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen keinen Gebrauch macht, kann nicht als Verzicht auf das Recht angesehen werden, zu einem späteren Zeitpunkt von einer der genannten Bedingungen Gebrauch zu machen.
Artikel 2 - AUFTRAGSEINGANG : Aufträge gelten erst dann als endgültig, wenn sie schriftlich bestätigt sind. ALTUMIS ist an die von seinen Mitarbeitern erteilten Aufträge erst dann gebunden, wenn eine schriftliche und unterschriebene Bestätigung durch den Käufer vorliegt.
Artikel 3 - LIEFERFRISTEN: Die auf den kommerziellen Vorschlägen angegebenen Lieferzeiten sind als Richtwerte zu verstehen. Die Überschreitung des Liefertermins berechtigt nicht zu Schadenersatz oder zur vollständigen oder teilweisen Annullierung laufender Aufträge. ALTUMIS ist in folgenden Fällen höherer Gewalt von seiner Lieferpflicht befreit: Streiks, Unfälle, Unmöglichkeit der Belieferung. Eine fristgerechte Lieferung kann in jedem Fall nur erfolgen, wenn der Käufer seinen Verpflichtungen gegenüber ALTUMIS, gleich aus welchem Grund, nachgekommen ist.
Artikel 4 - LIEFEERUNG: Die Lieferung erfolgt entweder durch direkte Übergabe des Produkts an den Käufer oder durch einfache Mitteilung der Verfügbarkeit oder durch Übergabe an einen Spediteur oder Frachtführer auf dem Gelände von ALTUMIS. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Empfängers, der im Falle von Beschädigungen oder fehlenden Artikeln am Tag der Anlieferung gegenüber dem Transporteur eine Bemerkung zu machen hat. Vorbehalte können per Einschreiben mit Rückschein an den Spediteur innerhalb der von diesem gesetzten Frist gemeldet werden.
Artikel 5 - EMPFANG: Reklamationen bezüglich der Nichtübereinstimmung und offensichtlicher Mängel des gelieferten Produkts müssen per Einschreiben mit Rückschein innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Ware erfolgen. Der Käufer muss den Nachweis erbringen, dass die festgestellten Mängel oder Anomalien tatsächlich bestehen. Er hat ALTUMIS jede Möglichkeit zu geben, bei der Feststellung dieser Mängel vorzugehen und für eine Lösung zu sorgen.
Artikel 6 - RÜCKSENDUNG: Eine Rücksendung von Waren darf nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Firma ALTUMIS erfolgen. Die Rücksendung der Produkte, deren Rückgabe akzeptiert wurde, erfolgt auf Kosten des Käufers in einwandfreiem Zustand und mit allem Zubehör, aus dem sie bestehen. Jegliche Rücksendung von Produkten, die ohne diese Vereinbarung erfolgt, wird zur Verfügung des Käufers gehalten und führt nicht zu einer Gutschrift. Die Kosten und Risiken der Rücksendung gehen immer zu Lasten des Käufers.
Artikel 7 - GARANTIE: Für die Produkte wird eine Garantie von 1 Jahr ab Lieferdatum auf Material- und Herstellungsfehler gewährt. Die Vorlage der Rechnung wird für jede Anfrage verlangt. Defekte und Verschlechterungen, die durch natürlichen Verschleiß oder durch eine vom Hersteller nicht vorgesehene oder spezifizierte Veränderung des Produkts entstehen, sind von der Garantie ausgeschlossen.
Artikel 8 - ZAHLUNGSBEDINGUNGEN: Die Produkte und Dienstleistungen werden zu dem zum Zeitpunkt der Angebotsannahme gültigen Preis geliefert. Unsere Preise verstehen sich ausschließlich Steuer, einschließlich Verpackung, mit Ausnahme spezieller Verpackungen, die zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Alle Rechte, Steuern oder andere Leistungen, die in Anwendung der französischen oder Einfuhrbestimmungen zu zahlen sind, bleiben in der Verantwortung des Käufers. Die Zahlung hat spätestens bei Lieferung der Ware zu erfolgen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Alle Zahlungen sind per Banküberweisung, Bankscheck oder Wechsel an den Hauptsitz von ALTUMIS zu leisten, wobei die Zahlungsbedingungen auf jedem Angebot vermerkt sind. Bei vorzeitiger Zahlung kann kein Skonto beansprucht werden. Bei Zahlungsverzug kann ALTUMIS alle laufenden Aufträge aussetzen, ohne dass der Käufer irgendwelche Ansprüche geltend machen kann.
Artikel 9 - FÄLLIGKEIT: Wird ein einzelner Wechsel oder eine einzelne Rechnung bei Fälligkeit nicht bezahlt, werden alle Forderungen von ALTUMIS sofort und automatisch fällig, auch wenn sie noch nicht fällig sind, ohne vorherige Mahnung.
Artikel 10 - EIGENTUMSVORBEHALT: Die Firma behält sich das Eigentum an allen gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Preises und aller damit verbundenen Beträge vor.